Sprachangaben laut Website der Kanzlei. Eine Urkunde in einer fremden Sprache kann der Notar nur errichten, wenn er die Sprache hinreichend beherrscht (§ 5 Abs. 2 BeurkG). Versteht ein Beteiligter die Sprache der Urkunde nicht ausreichend, muss sie ihm übersetzt werden (§ 16 BeurkG).
Notariat Dr. Marcus SommerÖffnungszeiten
Franzstraße 53, 52064 Aachen
Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch, Spanisch · 4,6 bei Google (45)
0241 9900510Dr. André BonneßÖffnungszeiten
Stadtbahnstraße 46, 22393 Hamburg
Deutsch, Dänisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Spanisch · 3,2 bei Google (18)
040 73115800Notar Torsten A. HeybeyÖffnungszeiten
Lindenauer Markt 13a, 04177 Leipzig
Deutsch, Englisch, Niederländisch, Russisch · 4,5 bei Google (45)
0341 4773790