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Notare mit Spanisch

Spanish-speaking notaries in Germany

Sprachangaben laut Website der Kanzlei. Eine Urkunde in einer fremden Sprache kann der Notar nur errichten, wenn er die Sprache hinreichend beherrscht (§ 5 Abs. 2 BeurkG). Versteht ein Beteiligter die Sprache der Urkunde nicht ausreichend, muss sie ihm übersetzt werden (§ 16 BeurkG).

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Bundesweit 25 Notariate mit Spanisch

Dr. André Bonneß
Öffnungszeiten
Stadtbahnstraße 46, 22393 Hamburg
Deutsch, Dänisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Spanisch · 3,2 bei Google (18)
040 73115800

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