Sprachangaben laut Website der Kanzlei. Eine Urkunde in einer fremden Sprache kann der Notar nur errichten, wenn er die Sprache hinreichend beherrscht (§ 5 Abs. 2 BeurkG). Versteht ein Beteiligter die Sprache der Urkunde nicht ausreichend, muss sie ihm übersetzt werden (§ 16 BeurkG).
Kanzlei Villa VerdeÖffnungszeiten
Scharnhölzstraße 40 b, 46236 Bottrop
Deutsch, Polnisch · 4,9 bei Google (63)
02041 29845Notarin Bianca WengenmayerÖffnungszeiten
Kreuzsteinstraße 13, 95028 Hof
Deutsch, Englisch, Polnisch, Russisch, Ukrainisch · 4,3 bei Google (18)
09281 734340Notare Wilke WallÖffnungszeiten
Kaiser-Wilhelm-Straße 16, 67059 Ludwigshafen am Rhein
Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch · 5,0 bei Google (1)